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Hinweise zur Zusammenstellung von Übungen und deren Bewertung

An dieser Stelle findet ihr ein paar allgemeine Hinweise zur Bewertung und zur Zusammenstellung von Übungen (Zielgruppe: Laien) und Detailinformationen zur Zusammenstellung und Bewertung von Übungen (Zielgruppe: Turnerinnen und/oder TrainerInnen).

Allgemeines

Ab P4 bis P6 ist der von der FIG erstellte internationale Code de Pointage (CdP) zu beachten (EP-P3 hat eigene Regeln). Dieser regelt für jedes Gerät - bei den Frauen also: Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken und Boden - welche Elemente es gibt und wie diese bewertet werden. Sofern ein Element nicht ein Pflichtteil ist (nur bei P1-3), muss es im CdP enthalten sein, um eine Wertung zu bekommen. Man kann natürlich auch Elemente turnen, die nicht im CdP enthalten sind, doch gibt es keine Punkte dafür, sondern - im Gegenteil - im Zweifel noch Abzug für z.B. Haltungsfehler.
Jedes Element, das im CdP steht, ist dort eingeteilt in die Schwierigkeits-Kategorien A bis F/G. A ist die leichteste Kategorie und erhält als Teilewert oder Schwierigkeitswert am wenigsten Punkte (0,1 oder 1/10). F/G ist die schwierigste Kategorie (0,6-0,7) und kann im Prinzip nur von der absoluten Elite geturnt werden. C-Teile sind in der Regel schon derart schwierige Elemente, dass davon nur sehr wenige durch Amateure geturnt werden, wenn überhaupt. Die Masse der geturnten Elemente liegt bei den Kategorien A und B.
Ausnahme von dieser Regelung sind die Pflichtteile in P1-P3. Diese werden - unabhängig vom eigentlichen Wert des Teils im CdP - mit 0,5 Punkten bewertet. Teilweise gibt es in diesen Programmen sogar als Pflichtteile geforderte Elemente, die es so im CdP gar nicht gibt.

Neben dem eigentlichen Schwierigkeitswert gibt es weitere Möglichkeiten, Punkte zu sammeln oder zu verhindern, dass es Abzug gibt. Neben dem Abzug für Haltung oder unsaubere Ausführungen (sogenannte E-Note) gibt es auch Abzug für Fehlendes (gerätspezifische Abzüge; GSA). Dies kann z.B. eine fehlende Akro-Verbindung am Balken sein oder eine fehlende Tanzpassage am Boden.
Punkte sammeln kann man - neben dem Schwierigkeitswert - auch mit sogenannten Kompositions-Anforderungen (KA - ehemals EGA). Diese sind ebenfalls im CdP geregelt. Pro Gerät gibt es davon fünf, zusätzlich zum Schwierigkeitswert. Jede erfüllte KA wird mit 0,5 Punkten bewertet.

Noten:

An dieser Stelle soll erklärt werden, wie sich die Endnoten bei Wettkämpfen zusammensetzen. Das System wurde im Zuge der internationalen Umstellungen im Jahre 2005 (ausgehend vom Kunstturn-Weltverband FIG) geändert. Gab es früher eine Maximalnote von z.B. 10 Punkten, gibt es seit der Umstellung keine maximale Punktzahl mehr, sondern das System ist nach oben offen. Man beginnt mit 10 Punkten als Ausgangswert in der E-Note und addiert darauf die Schwierigkeitswerte der einzelnen geturnten Elemente. Dies soll nun noch kurz näher erklärt werden:

Zunächst ermittelt das Kampfgericht die D-Note (D steht für "difficulty", also Schwierigkeit). Diese besteht aus der Summe der Schwierigkeitswerte und der Summe der KAs, wobei jedoch nur maximal 8 Elemente gezählt werden. Hat man also z.B. 8 A-Teile geturnt und 2 KA, dann hat man 8 x 0,1 + 2 x 0,5 = 1,8 Punkte als D-Note.

Die sogenannte E-Note (E steht für "expression", also Ausdruck/Ausführung) ist die Note der Abzüge. Man hat hier einen Ausgangswert von 10,00 Punkten. Von diesen 10 Punkten zieht das Kampfgericht alle Punkte für Haltungsfehler und sonstige Abzüge (z.B. fehlende Akro-Verbindung usw.) ab. Hat man also z.B. in der Summe 2,0 Punkte Abzug für schlechte Haltung bekommen, dann ergibt das 10 - 2= 8 Punkte als E-Note.

Auf die E-Note wird nun die D-Note aufgerechnet und ergibt in der Summe die Endnote. In unserem Beispiel also 8 (E-Note) + 1,8 (D-Note) = 9,8 Punkte als Endnote.

Auf dem Wettkampfplatz wird immer zuerst die D-Note angezeigt und anschliessend die Endnote. Die E-Note wird nicht gezeigt.

Änderungen in 2009

Der CdP wurde auf 2009 hin geändert. Die Schweiz hat die Änderungen (erst) ab Saison 2010 übernommen.

Tiefergehende Hinweise

An dieser Stelle finden sich tiefergehende Hinweise zur Zusammenstellung von Übungen. Relevant sind diese Informationen im Prinzip nur für jene Leute, die Übungen zusammenstellen, also für Turnerinnen, insbesondere aber für TrainerInnen.

Gerätspezifische Abzüge (GSA):

GSA sind Abzüge von der E-Note. Sie erfolgen für bestimmte Dinge, die gar nicht oder nicht in einer bestimmten Art und Weise geturnt werden. Ein Beispiel ist, dass am Boden mind. 1 360° Drehung auf einem Fuss enthalten sein muss, sonst gibt es 3/10 Abzug.
Da es viele verschiedene GSA pro Gerät gibt, werden diese hier nicht näher aufgeführt. Sie sind alle im CdP zu finden.

Kompositions-Anforderung (KA):

Diese hiessen bis zum Code-Wechsel in 2009 "Element-Gruppen-Anforderung" (EGA). Die Bezeichnung wurde nun auf Kompositions-Anforderung geändert. Am Prinzip hat sich nichts geändert.
Pro Gerät gibt es fünf KA, mit Ausnahme des Sprungs, dort gibt es keine KA. Jede KA wird mit 0,5 Punkten bewertet. Ein Element kann mehr als eine KA erfüllen. Im Folgenden findet Ihr die verschiedenen KA an den einzelnen Geräten. Diese sind aber auch alle im CdP zu finden.

  • Sprung
    • keine EGA
  • Barren
    • Flugelement vom oberen zum unteren und vom unteren zum oberen Holmen
    • Flugelement am gleichen Holmen
    • Mind. zwei unterschiedliche Griffe und ein holmnahes Element. Einschränkungen:
      • Kein Rückschwung in den Handstand
      • Kein An- oder Abgang
      • Kein Flugteil
    • Abgang (muss faktisch mind. C sein)
      • Kein Abgang, A- oder B-Abgang:    0,00 Punkte (also keine KA-Punkte)
      • C-Abgang:                                 0,30 Punkte
      • D-Abgang oder schwieriger:          0,50 Punkte
  • Balken
    • Verbindung von mind. 2 unterschiedlichen gymnastischen Elementen, von denen eines ein Sprung mit 180° Spreizwinkel sein muss (nur Querspreizverhalten)
    • Drehung (CdP-Gruppe 3, also mind. 360°)
    • Akrobatische Verbindung aus mind. 2 Flugelementen (Fluglement mit oder ohne Stütz der Hände), von denen eines ein Salto sein muss (Elemente können gleich sein)
    • Akrobatische Elemente in unterschiedliche Richtungen (vorw./seitw. und rückw.)
    • Abgang (muss faktisch mind. C sein)
      • Kein Abgang, A- oder B-Abgang:    0,00 Punkte (also keine KA-Punkte)
      • C-Abgang:                                 0,30 Punkte
      • D-Abgang oder schwieriger:          0,50 Punkte

      Die KA 1 bis 4 müssen auf dem Balken gezeigt werden. Rollen, Handstände und Halten können nicht zur Erfüllung der KA genutzt werden.

  • Boden
    • Tänzerische Passage aus mind. 2 unterschiedlichen gymnastischen Elementen, von denen eines ein 180° Spreizwinkel (im Querverhalten) aufweisen muss
    • Akrobatische Bahn mit 2 unterschiedlichen Salti
    • Salto in unterschiedliche Richtungen (vorw./seitw. und rückw.)
    • Salto mit doppelter BA-Drehung (=Doppelsalto) und mit mind. 360° LA-Drehung
    • Abgang (muss faktisch mind. C sein)
      • Kein Abgang, A- oder B-Abgang:    0,00 Punkte (also keine KA-Punkte)
      • C-Abgang:                                 0,30 Punkte
      • D-Abgang oder schwieriger:          0,50 Punkte

      Der Abgang ist die letzte akrobatische Bahn (der höchste Schwierigkeitswert wird berücksichtigt). Wird nur eine akrobatische Bahn gezeigt, kann die KA nicht anerkannt werden.

 
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